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Indexvereinbarung (UN1027.16)
UNFALL - Indexvereinbarung - UN1027.16
1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage ist auf Basis des vereinbarten
und auf der Polizze angeführten Verbraucherpreisindex 1986, der von der [...] Anpassung oder seit Vertragsbeginn weniger als 1%
(Schwankungsgrenze) beträgt. Unterbleibt aus diesem Grund eine Wertanpassung, bleibt die
zuletzt für eine Prämienanpassung herangezogene Ausgangsbasis bis zum
Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ – Fe5104.19 (Fe5104.21)
rt sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AFB oder
verursacht durch Anprall fremder Kraftfahrzeuge (vorausgesetzt die Anzeige des [...] n und der Schädiger bzw.
Halter des Kraftfahrzeuges kann nicht ermittelt werden)
an am Versicherungsgrundstück (nach den Regeln der Technik errichtete und mit dem Boden oder
Gebäude fest verbunden) b
Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ – Fe5104.19 (Fe5104.19)
rt sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AFB oder
verursacht durch Anprall fremder Kraftfahrzeuge (vorausgesetzt die Anzeige des [...] n und der Schädiger bzw.
Halter des Kraftfahrzeuges kann nicht ermittelt werden)
an am Versicherungsgrundstück (nach den Regeln der Technik errichtete und mit dem Boden oder
Gebäude fest verbunden) b
KFZ als Handelsware, Erstrisiko, Wiederbeschaffungswert (ED3006.16)
en des Versicherungsnehmers vor dem Schadenfall:
In Ergänzung zu Art. 5 Pkt. 1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AEB ist der Versicherungs-
nehmer zusätzlich verpflichtet, die Fahrzeugschlüssel in einem [...] Raum oder versperrten Behältnis aufzubewahren. Sämtliche Bestimmungen des Art. 5 der dem
Vertrag zugrunde liegenden AEB bleiben unberührt aufrecht.
Versicherungswert:
Als Versicherungswert von Kraftfahrzeugen
KFZ als Handelsware, Vollwert, Wiederbeschaffungswert (ED3007.16)
en des Versicherungsnehmers vor dem Schadenfall:
In Ergänzung zu Art. 5 Pkt. 1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AEB ist der Versicherungs-
nehmer zusätzlich verpflichtet, die Fahrzeugschlüssel in einem [...] Raum oder versperrten Behältnis aufzubewahren. Sämtliche Bestimmungen des Art. 5 der dem
Vertrag zugrunde liegenden AEB bleiben unberührt aufrecht.
Versicherungswert:
Als Versicherungswert von Kraftfahrzeugen