Suche
Fahrraddiebstahl innerhalb Österreichs (DH1449.21)
DH1449.21
1. Versicherte Gefahren und Schäden
1.1. In Erweiterung der vereinbarten und dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHD) erstreckt sich der Versi [...] in Abzug gebracht.
4. Obliegenheiten
Ergänzend zu Artikel 5 der vereinbarten und dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD werden
folgende Obliegenheiten, für deren Verletzung ausdrücklich Leistungsfreiheit
ImRecht Privat Single (RS1001.15)
vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in folgendem [...] Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB).
1.10. Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete laut Vereinbarung (Artikel 24 ARB).
1.11. Daten-Rechtsschutz für den Privatbereich
Erg Vereinb. zu d. Allgem. FBU-Vers.bed. (AFBUB) in d. FBU-Zusatzvers. (EV03)
Diesem Feuerversicherungsvertrag ist die Haftung für Feuer-Betriebsunterbrechungsschäden unter
Zugrundelegung des gestellten Antrages im Sinne der
"Allgemeinen Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicheru [...] ngen besteht, wird der
Schaden nur nach dem Verhältnis der diesem B.U.-Versicherungsvertrag
zugrunde gelegten Feuerversicherungssummen zum tatsächlichen Gesamt-Feuerversicherungswert ersetzt.
-
AmLand Sturmversicherung (ALSt-02)
verliehen oder vermietet werden.
2. Schwimmbäder
Schwimmbäder (ohne Abdeckungen) auf dem Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der Versicherungssumme
für die Gebäude mitversichert.
Versicherungsschutz [...] ngsschutz auch auf die Glasabdeckung dieser Kollektoren.
Versicherungsschutz für auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers FREISTEHENDE Solaranlagen
und Fotovoltaikanlagen besteht nur dann, wenn
Neuwertversicherung von Gebäuden, Einrichtungen (SN6)
Einrichtungen zum Neuwert versichert sind, gelten folgende Abweichungen von den
der Versicherung zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB):
[...] (bei Teilschäden nach dessen anteiligem Verkehrs-
wert), bei dessen Ermittlung der Wert des Grundstückes außer Ansatz bleibt; bei Einrichtungen und
den sonstigen Sachen die Entschädigung nach dem