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Umwelteigenschäden durch Mineralölaustritt (AH102)
Artikel 6 AHVB sind Sachschäden durch Umweltstörung infolge
Mineralölaustritt am Erdreich des Versicherungsgrundstückes und an versicherten
Gebäudebestandteilen bis zur Höhe der vereinbarten und in der Polizze
Fahrzeuganprall (ZHF20)
fremde Kraftfahrzeuge verursachte Schäden an den versicherten Gebäuden und den am Versiche-
rungsgrundstück befindlichen Aussenanlagen sind unter der Voraussetzung, daß der Schädiger bzw. Hal-
ter nicht
Solaranlagen mit Flachkollektoren, Photovoltaikanlagen (ZHSt11.1)
erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Glasabdeckung
dieser Kollektoren.
Für auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers freistehende Solar- oder Fotovoltaikanlagen besteht
Versicherungsschutz
Elektrische Freileitungen (Fe1105.15)
FEUER - Elektrische Freileitungen - Fe1105.15
Elektrische Frei- und Erdleitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der
Versicherungssumme für die versicherten Gebäude bzw. bei Schäden durch
Einrichtung und Inhalt im Rohbau (Fe1139.15)
Rohbau - Fe1139.15
Einrichtung und Inhalt im Rohbau gelten gemäß Artikel 3 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AFB bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko zum
Neuwert