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Heubelüftung (F814)
Bei der Feuerversicherungsprämie wurde ein 5%iger Nachlaß eingeräumt.
Sollte aus irgend einem Grund die Funktionsfähigkeit der Heubelüftungsanlage gestört werden oder bei
einer Überprüfung kein technisch
Schäden durch Rauch, Ruß und herabfallende Trümmer F198.1 (F198.1)
versichert, wenn der Brand (Art. 1.1. - 1.4. der AFB) nicht an
den eigenen Sachen und am eigenen Grundstück entsteht.
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Mitversicherung von indirektem Blitzschlag an Außenanlagen (ZHF65)
gungsanlagen usw.) die sich außerhalb der versicherten Gebäude jedoch innerhalb des Versicherungs-
grundstückes befinden.
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Balkonblumen, Blumengefäße (DH1701.15)
HAUSHALT - Balkonblumen, Blumengefäße - DH1701.15
In Erweiterung des Artikel 3 Punkt 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD erstreckt sich der
Versicherungsschutz auch auf Blumen und Blumengefäße auf Balkonen
Kaminbrand (Fe1109.15)
FEUER - Kaminbrand - Fe1109.15
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Feuerversicherung (AFB) sind Schäden durch Kaminbrand bis zur Höhe der vereinbarten und