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Kaminbrand (Fe1109.15_temp)
FEUER - Kaminbrand - Fe1109.15
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Feuerversicherung (AFB) sind Schäden durch Kaminbrand bis zur Höhe der vereinbarten und
Einrichtung und Inhalt im Rohbau (LW1139.15)
Rohbau - LW1139.15
Einrichtung und Inhalt im Rohbau gelten gemäß Artikel 3 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AWB bis zu der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf
erstes
Einrichtung und Inhalt im Rohbau (St1139.15)
Rohbau - St1139.15
Einrichtung und Inhalt im Rohbau gelten gemäß Artikel 3 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AStB bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko zum
Neuwert
Schwimmbad-Absorberanlagen (St125)
gelten mit der vereinbarten und auf der Polizze ausgewiesenen m2-Anzahl versichert.
Für auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers freistehende Absorberanlagen besteht
Versicherungsschutz nur dann, wenn
Freistehende Pergolen, bauliche Einfriedungen (St128)
Technik und mit dem Boden fest verbundene Pergolen,
bauliche Einfriedungen (soweit diese nicht Grundstückseinfriedungen gemäß Klausel St120 sind)
und Sichtschutzanlagen sind bis zu der auf der Polizze angeführten