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Modell Komfortschutz 500 ab 25 % Dauerinvalidität (U932.25)
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herangezogen wird.
Freizeitunfälle sind Unfälle, die nicht Arbeitsunfälle und diesen gleichgestellte Unfälle im Sinne
der Sozialversicherungsgesetze oder sozialversicherungsähnlicher Regelungen
BESONDERE BEDINGUNG KA121-07 (KA121-07)
Pkt. 1.1.10 entsteht, vom Versicherungsnehmer oder Lenker unverzüglich bei der
nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen ist.
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung
Euro-Teilkasko (KA131-07) (KA131-07)
1.1.10 entsteht, vom Versicherungsnehmer oder Lenker unverzüglich bei der näch-
sten Polizeidienststelle anzuzeigen ist.
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung
EURO-TEILKASKO (KA131-06)
entsteht, vom Versicherungsnehmer oder Lenker unverzüglich bei der näch-
sten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle anzuzeigen ist.
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung
Kompakt-Kasko (KA150-06)
entsteht, vom Versicherungsnehmer oder Lenker unverzüglich bei der
nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle anzuzeigen ist.
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung