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Kompakt-Kasko (KA150)
entsteht, vom Versicherungsnehmer oder Lenker unverzüglich bei der
nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle anzuzeigen ist.
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung
Euro-Vollkasko (KA121) (KA121)
entsteht, vom Versicherungsnehmer oder Lenker unverzüglich bei der
nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle anzuzeigen ist.
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung
Euro-Teilkasko (KA131) (KA131)
entsteht, vom Versicherungsnehmer oder Lenker unverzüglich bei der näch-
sten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle anzuzeigen ist.
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung
Anschluß-Kasko (KA109) (KA109)
entsteht, vom Versicherungsnehmer oder Lenker unverzüglich bei der
nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle anzuzeigen ist.
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung
Anschluß-Kasko (KA129) (KA129)
entsteht, vom Versicherungsnehmer oder Lenker unverzüglich bei der
nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle anzuzeigen ist.
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung