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Infektionsklausel (U856.3)
für jede versicherte Person in
jeweiligen Verhältnis des mitversicherten Anteiles, falls bei Antragstellung nichts anderes
vereinbart wurde.
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Sturm Infrastruktur Außenanlagen (St197.4)
ersetzt der
Versicherer die nachgewiesenen Kosten für die Aufarbeitung, Vorbereitung der
Pflanzstelle und Neupflanzung mit Setzlingen - maximal EUR 700,00 pro Pflanze
inkl. Nebenarbeit.
Für
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, gewerblicher Fuhrpark, Fahrzeuge als Handelsware (F836.1)
die durch Überlastung stromführender
Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen). Verschleißschäden und Abnützungs-
schäden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (ZHSt17)
teile erneuert, wird ein Kostenzuschuss in Höhe der ortsüblichen,
nachgewiesenen Kosten der Neuherstellung einschließlich der Nebenkosten gemäß Pkt. 3, maximal jedoch
die in der Polizze ausgewiesene
Kraftfahrzeuge zum Zeitwert mit Erstrisiko-Neuwertvereinbarung (F834) (F834)
die durch Überlastung stromführender
Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen). Verschleißschäden und Abnützungs-
schäden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.