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LW-Pachträumlichkeiten A (LW3005.12)
3 Pkt 2. 2. 2. der AWB, das sind Kosten, die bei einem Schadenereignis
für das Auffinden der Schadenstelle einschließlich der Behebung der dabei verursachten Schäden
anfallen.
Oberösterreichische
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St5131.16)
Baubestandteile erneuert, wird ein Kostenzuschuss in Höhe der ortsüblichen,
nachgewiesenen Kosten der Neuherstellung samt Nebenkosten gemäß Punkt 3 abzüglich dem auf
der Polizze angeführten Selbstbehalt, maximal
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St131)
Baubestandteile erneuert, wird ein Kostenzuschuss in Höhe der ortsüblichen,
nachgewiesenen Kosten der Neuherstellung samt Nebenkosten gemäß Punkt 3 abzüglich dem auf
der Polizze angeführten Selbstbehalt, maximal
Markisen, Rollläden, Außenjalousien (H705)
Sachen erneuert, wird ein Kostenzuschuss in Höhe der ortsüblichen,
nachgewiesenen Kosten der Neuherstellung abzüglich dem auf der Polizze angeführten
Selbstbehalt, maximal jedoch die in der Polizze au
Modell Superschutz Basis 500 (UN1040.16)
der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad 25 %, so wird der
- 25 % übersteigende und 50 % nicht übersteigende Invaliditätsgrad