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ZuHaus Superschutz (ZHS-02)
jedoch ohne angeschlossene Einrichtungen und
Verbrauchsgeräte
- Sanitäranlagen, das sind Klosetts, Bade- und Wascheinrichtungen
- Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Warmwasserbereitungsanlagen,
-
Reisegepäck (H51.1)
außerhalb des Hauptwohn-
sitzes des Versicherten aufbewahrt werden (zB in Zweitwohnungen, Jagd- und Badehütten, Schreberg-
artenhäuschen, Campingwagen etc.) gelten nur dann als Reisegepäck, solange sie
ZuHaus-Standardschutz (ZH-09.1)
angeschlossene Einrichtungen
und Verbrauchsgeräte
- Sanitäranlagen, das sind Klosetts, Bade- und Wascheinrichtungen
- Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Warmwasserbereitungsanlagen
Mitversicherung von Reisegepäck (H51)
außerhalb des Hauptwohn-
sitzes des Versicherten aufbewahrt werden (zB in Zweitwohnungen, Jagd- und Badehütten, Schreberg-
artenhäuschen, Campingwagen etc.) gelten nur dann als Reisegepäck, solange sie

Hochreiter Stefan
Berater:in
4654 Bad Wimsbach-Neydharting