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Kraftfahrzeuge in ruhendem Zustand (Fe1128.15)
Kraftfahrzeuge sind nur in ruhendem Zustand innerhalb Europas versichert. Gemäß Art.6 der dem
Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) gilt als
Versicherungswert der
Austretender Rauch und Russ (H102)
Schäden an den versicherten Sachen durch Rauch bzw. Ruß, welcher plötzlich aus den auf dem
Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder sonstigen
Erhitzungsanlagen austritt, sind
Geltendmachung der Wertminderung bei Reparatur von Teilschäden MB41 (MB41)
Bemessung der Wertminderung ist der Wert der
ersetzten Teile in vollständig eingebautem zustand zugrunde zu legen.
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Wasserverlust infolge Bruch- oder Frostschaden (DH1302.15)
werden die Mehrkosten aus der Kanalbenützung.
Die Obliegenheiten der Art. 4 und 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD bleiben von diese
Regelung unberührt.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11
Solarthermieanlagen (L121)
eines versicherten Bruchschadens an der Solarthermieanlage gelten mitversichert.
Für auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers freistehende Solarthermieanlagen besteht
Versicherungsschutz nur dann