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Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH2001.1)
zum Wohnungsinhalt gehören.
3.3. NICHT VERSICHERT sind:
Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Wasser aus
Witterungsniederschlägen [...] Waschgeräte und Heizmaterial
sowie sonstiger Boden- und Kellerkram.
4. Im Freien am Grundstück des Versicherungsortes sind nur folgende Sachen versichert:
- 5 -
5
Gartenmöbel [...]
Artikel 6
Versicherungswert
1. Als Versicherungswert des Wohnungsinhaltes gilt grundsätzlich der Neuwert.
Als Neuwert gelten die Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wied
Haushaltversicherung (ABH2001)
zum Wohnungsinhalt gehören.
3.3. NICHT VERSICHERT sind:
Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Wasser aus
Witterungsniederschlägen [...] Heizmaterial
sowie sonstiger Boden- und Kellerkram.
- 5 -
5
4. Im Freien am Grundstück des Versicherungsortes sind nur folgende Sachen versichert:
Gartenmöbel, Gartengeräte [...]
Artikel 6
Versicherungswert
1. Als Versicherungswert des Wohnungsinhaltes gilt grundsätzlich der Neuwert.
Als Neuwert gelten die Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wied
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG2002)
Kunststoff- und Sonderver-
glasungen (auch Lichtkuppeln).
2. Versicherte Kosten
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung sind mitversichert.
2.1. BEWEGUNGS- und SCHUTZKOSTEN, das sind Kosten [...] im Vertrag vereinbart erhöht bzw. vermindert sich die Versicherungssumme bzw. Prämienbe-
messungsgrundlage jährlich bei Hauptfälligkeit der Prämie um den Prozentsatz, der den Veränderun-
gen der
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG - für Versicherungsvermittler (VHVA2005.19)
Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer
aufgrund der für seine Tätigkeit geltenden Rechtsnormen berechtigt ist.
1.2. Anzeige von Risikoumständen [...] rsatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen
eines reinen Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
privatrechtlichen Inhalts, insbesondere im Zusammenhang
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Kunstausstellungen KA9 (KA9)
verbundenen Transporte.
§ 2 Versicherungsgrundlage und Umfang der Versicherung
Die Versicherung gilt
a) während des Transportes unter Zugrundelegung der Allgemeinen Transportver