Suche
Vertragsinhalt der Feuerversicherung im Komfortschutz (LPKF-96) (LPKF-96)
Polizze
bezeichneten Gebäude;
b) der Hofraum und sämtliche zum Gehöft gehörigen Grundstücke und die dahinführenden Wege;
c) die Wege nach und von inländischen Märkten, Ausstellungen [...] und Hochspannungsleitungen,
mindestens 5 0 M e t e r von anderen Gebäuden, von Waldgrundstücken und Bahngleisen,
mindestens 3 0 0 M e t e r von Betrieben und Lagerstätten,
Allg. Österreichische Transportversicherungsbedingungen (AÖTB1988) (AÖTB1988)
a) Strandung
Eine Standung liegt vor, wenn das die Güter befördernde Schiff auf Grund stößt, auf Grund fest-
gerät, kentert, sinkt, scheitert, mit anderen Fahrzeugen oder Sachen zusammenstößt [...] von Beförderungen zur See, zu Lande, auf Binnengewässern oder
in der Luft.
§ 2 Gesetzliche Grundlagen
Auf Transporte, die entweder zur Gänze zur See oder teils zur See kombiniert mit Transporten [...] gebührt gleichwohl die Prämie, es sei denn, daß er bei Schließung des Vertrages vom Nichtigkeits-
grund Kenntnis hatte.
(6) Wird die Versicherung nur für einen Teil des Versicherungswertes genommen
Allgemeine Transport-Versicherungsbedingungen (AÖTB 1988) (AOETB88)
a) Strandung
Eine Standung liegt vor, wenn das die Güter befördernde Schiff auf Grund stößt, auf Grund fest-
gerät, kentert, sinkt, scheitert, mit anderen Fahrzeugen oder Sachen zusammenstößt [...] von Beförderungen zur See, zu Lande, auf Binnengewässern oder in der Luft.
§ 2 Gesetzliche Grundlagen
Auf Transporte, die entweder zur Gänze zur See oder teils zur See kombiniert mit Transporten [...] gebührt gleichwohl die Prämie, es sei denn, daß er bei Schließung des Vertrages vom Nichtigkeits-
grund Kenntnis hatte.
(6) Wird die Versicherung nur für einen Teil des Versicherungswertes genommen
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 1 (Fe2851.19)
Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 1 -
Fe2851.19
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion
Indirekte Blitzschäden - Erweiterungspaket 2 AmLand (F853) (Fe2853.16)
Blitzschäden - Erweiterungspaket 2 AmLand - Fe2853.16
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion