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Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger-Versicherung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen (ADVBID) (ADVBID)
bei Wiederherstellung des früheren betriebsfähigen Zustandes eines beschädigten
Datenträgers
auf Grund der vorzulegenden Rechnungen
- die Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Schadenfalles sowie [...] übersteigen oder wenn der frühere
betriebsfähige Zustand nicht wiederhergestellt werden kann.
3. Nur auf Grund besonderer Vereinbarung ersetzt der Versicherer Mehrkosten für Luftfracht.
Mehrkosten, die dadurch [...] Zerstörung oder Ent-
wertung anderer erleiden, nicht berücksichtigt.
Artikel 8
Haftungseinschränkung aufgrund anderweitig
bestehender Versicherungen
Insoweit für einzelne der versicherten Gefahren (Art. 2
Behördliche Auflagen - Mehrkosten (Fe2107.16)
FEUER - Behördliche Auflagen Mehrkosten - Fe2107.16
Mehrkosten, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Auflagen nach einem
Schadenereignis über die Kosten der Wiederherstellung in den
Behördliche Auflagen - Mehrkosten (L130)
LEITUNGSWASSER - Behördliche Auflagen Mehrkosten - L130
1. Als Mehrkosten gelten jene Kosten, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher
Auflagen nach einem Schadenereignis über die Kosten
Grobe Fahrlässigkeit - Euro-Kasko (KA1135.13)
ne kraftfahrrechtliche Berechtigung gelenkt hat.
Abweichend von Art. 10 Z. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) gilt dieser Verzicht
Automaten samt Inhalt E171.2 (E171.2)
gelten Schäden an
- Automaten / Vitrinen außerhalb der Versicherungsräumlichkeiten
am Versicherungsgrundstück
- Waren in diesen Automaten oder Vitrinen
- Bargeld in diesen Automaten
infolge eines