Suche
Grobe Fahrlässigkeit - Euro-Vollkasko (KA135-10) (KA135-10)
ne kraftfahrrechtliche Berechtigung gelenkt hat.
Abweichend von Art. 10 Z. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2010) gilt dieser
Ausfall von Klimaanlagen (CS5) (CS5)
eingeleitet werden. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so ist
der Versicherer aufgrund des Art. 5 der ADVB von der Verpflichtung zur Leistung frei.
- Seite 1 von 1 -
1
Freischaden-Bonus (KH011) (KH011)
KH011
FREISCHADEN-BONUS
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein Freischaden zugrunde.
Für Versicherungsfälle, für die der Versicherer eine Entschädigungsleistung zu seinen Lasten
Knochenbruch (UN1065.21)
ng in der vereinbarten und auf der Polizze
angeführten Höhe, wenn die versicherte(n) Person(en) aufgrund eines Unfalles:
einen Knochenbruch,
eine Knochenfissur (Haarriss)
eine Knochensplitterung oder
Freistehende Nebenobjekte Dauercamper (ZH1005.18)
n Zustand,
- Bootshütten, Einfriedungen und Zelte sowie die, unter Punkt 1.1.2. der dem Vertrag zugrunde
liegenden DC-2018 angeführten Sachen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.04.2018