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Schneedruck: Wenn Schnee zur Last wird
Gegenstände beschädigt, kann das den Hauseigentümer teuer zu stehen kommen. In der Regel reicht das Aufstellen von Warnstangen oder Warnhinweisen allein nicht. [media]
Euro-Teilkasko (KA1131.22)
bzw. Pkt. 1.1.10 entsteht, vom Versicherungsnehmer oder
Lenker unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen ist.
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung
Euro-Vollkasko (KA1121.22)
bzw. Pkt. 1.1.10 entsteht, vom Versicherungsnehmer oder
Lenker unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen ist.
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung
Euro-Teilkasko (KA1131.13)
bzw. Pkt. 1.1.10 entsteht, vom Versicherungsnehmer oder Lenker unverzüglich bei der
nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen ist.
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung
Euro-Vollkasko (KA1121.13)
bzw. Pkt. 1.1.10 entsteht, vom Versicherungsnehmer oder Lenker unverzüglich bei der
nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen ist.
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung