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Indirekte Blitzschäden - Erweiterungspaket 2 AmLand (F853) (Fe2853.16)
Blitzschäden - Erweiterungspaket 2 AmLand - Fe2853.16
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion
BERGUNGS- UND BESEITIGUNGS-KLAUSEL 2002 (BBTRP01)
entstanden
sind.
Der Versicherer leistet auch Ersatz, wenn die zuständige Behörde aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen nach der Beschädigung oder Zerstörung versicherter
Güter deren
Selbstbehalt-Wegversicherung LW (LW3012.12)
Bedingung LW3002.12
- Variante C gemäß Bedingung LW3003.12
- Variante D gemäß Bedingung LW3004.12
zugrunde.
In den darin beschriebenen Deckungen für FUSSBODEN-/WANDHEIZUNG, SOLAR-, SPRINKLERANLAGE ist
Radioaktive Isotope (IG12-A-RI)
Entsorgungskosten (AFB, Artikel 3, Punkt 2.2.4.) gemäß Bed. IG2012NK, 1.2.1.
sofern diese Kosten aufgrund behördlicher Anordnung wegen eines Schadens durch
radioaktive Isotope anfallen.
- Seite 1
Euro-Teilkasko für Gebrauchtwagen (KA115) (KA115)
Personen.
2. Selbstbehalt
Selbstbehalt pro Schadenfall: 5 %, mind. S 3.000,--
3. Vertragsgrundlagen
Soweit in dieser Besonderen Bedingung nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen