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Wertanpassung nach dem Verbraucherpreisindex(U840) (U840)
U840
(VPI)
1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht bzw. vermindert sich jährlich bei
Hauptfälligkeit der Prämie um den Prozentsatz
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH2001.2)
zum Wohnungsinhalt gehören.
3.3. NICHT VERSICHERT sind:
Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Wasser aus
Witterungsniederschlägen [...] Heizmaterial
sowie sonstiger Boden- und Kellerkram.
- 5 -
5
4. Im Freien am Grundstück des Versicherungsortes sind nur folgende Sachen versichert:
Gartenmöbel, Gartengeräte [...]
Artikel 6
Versicherungswert
1. Als Versicherungswert des Wohnungsinhaltes gilt grundsätzlich der Neuwert.
Als Neuwert gelten die Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wied
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH2001.1)
zum Wohnungsinhalt gehören.
3.3. NICHT VERSICHERT sind:
Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Wasser aus
Witterungsniederschlägen [...] Waschgeräte und Heizmaterial
sowie sonstiger Boden- und Kellerkram.
4. Im Freien am Grundstück des Versicherungsortes sind nur folgende Sachen versichert:
- 5 -
5
Gartenmöbel [...]
Artikel 6
Versicherungswert
1. Als Versicherungswert des Wohnungsinhaltes gilt grundsätzlich der Neuwert.
Als Neuwert gelten die Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wied
Haushaltversicherung (ABH2001)
zum Wohnungsinhalt gehören.
3.3. NICHT VERSICHERT sind:
Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Wasser aus
Witterungsniederschlägen [...] Heizmaterial
sowie sonstiger Boden- und Kellerkram.
- 5 -
5
4. Im Freien am Grundstück des Versicherungsortes sind nur folgende Sachen versichert:
Gartenmöbel, Gartengeräte [...]
Artikel 6
Versicherungswert
1. Als Versicherungswert des Wohnungsinhaltes gilt grundsätzlich der Neuwert.
Als Neuwert gelten die Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wied
Allg. Österreichische Transportversicherungsbedingungen (AÖTB1988) (AÖTB1988)
a) Strandung
Eine Standung liegt vor, wenn das die Güter befördernde Schiff auf Grund stößt, auf Grund fest-
gerät, kentert, sinkt, scheitert, mit anderen Fahrzeugen oder Sachen zusammenstößt [...] von Beförderungen zur See, zu Lande, auf Binnengewässern oder
in der Luft.
§ 2 Gesetzliche Grundlagen
Auf Transporte, die entweder zur Gänze zur See oder teils zur See kombiniert mit Transporten [...] gebührt gleichwohl die Prämie, es sei denn, daß er bei Schließung des Vertrages vom Nichtigkeits-
grund Kenntnis hatte.
(6) Wird die Versicherung nur für einen Teil des Versicherungswertes genommen