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Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St817)
Versicherte Gefahren und Schäden:
In Abänderung von Artikel 2 Punkt 8 der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden AStB gelten
Beeinträchtigungen an den versicherten Sachen ohne Auswirkungen auf die
DH-Ausschnittsdeckung AV Komfortschutz (DHAK-09)
ng
mit gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung.
- Allgemeine
Unfallrente lebenslang (U936)
35%, wird unabhängig vom Lebensalter des
Versicherten zusätzlich eine Unfallrente bezahlt:
Wird aufgrund eines Unfalles eine Dauerinvalidität von
- mindestens 35% und weniger als 50% festgestellt, werden
Sportunfall - Wer zahlt bei einer Risikosportart?
Verletzungen eine dauerhafte Invalidität ergibt - Rückholkosten, Heilkosten, Bergungskosten die aufgrund des Unfalles anfallen - Spitalgeld für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes - Taggeld für die Dauer
Auflösungswert bei Fahrzeugen mit Raiffeisen-Kreditfinanzierung (KA1021.13)
rung auch eine allfällige Differenz zu einem darüber hinausgehenden
Abrechnungsbetrag, der sich aufgrund der Auflösung des Kreditvertrages infolge des
Totalschadens ergibt, nach Maßgabe der nachstehenden