Suche
Haftpflichtversicherung für Elektrofahrräder (E-Bikes) ohne behördliche Kennzeichen (KH1002.21)
Zusatzpaket zu einer Kaskoversicherung
abgeschlossen, so teilt dieser das rechtliche Schicksal des zugrunde liegenden
Kaskoversicherungsvertrages.
6. Ergänzende Obliegenheitsbestimmung für Auslandsfahrten
Basis für Freizeitunfälle (UN1079.18)
Freizeitunfälle - UN1079.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad
-
Single & Kind - Unfallversicherung (UN1001.15)
Polizze angeführten Versicherungssummen mitversichert.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
Mitversicherung des Transportrisikos (CS3008.12)
unvorhergesehen und plötzlich eintretende
Schäden während des Transportes innerhalb Österreichs.
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung kann der Geltungsbereich des Tranportrisikos wie folgt
erweitert werden:
Modell Komfortschutz Basis 500 (UN1042.16)
Basis 500 - UN1042.16
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad