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Indirekte Blitzschäden - Var. 4 (Fe3004.12)
d) Außenanlagen, das sind außerhalb der versicherten Gebäude jedoch innerhalb des
Versicherungsgrundstückes befindliche, unbewegliche bzw. verbaute elektrische Anlagen
z.B. - haustechnische Anlagen
DH-Ausschnittsdeckung AV Superschutz (DHAS-09.1)
erung mit gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung.
- Allgemeine
DH-Ausschnittsdeckung AV Superschutz (DHAS-03.1)
ng
mit gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung.
- Allgemeine
DH-Ausschnittsdeckung AV Superschutz (DHAS-03)
ng
mit gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2001).
- Allgemeine Bedingungen für die
AmHof-Superschutz Sturmversicherung (AHoSSt-98)
Glasabdeckung dieser Kollektoren.
Versicherungsschutz für auf dem Dach der Gebäude bzw. auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers
FREISTEHENDE Solaranlagen und Fotovoltaikanlagen besteht nur dann,