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Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung 2009.1 (VBBU2009.1)
dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
f) Verrichten der Notdurft
Hilfebedarf liegt
Wohnobjektversicherung ZuHaus (WO-2023)
jedoch ohne angeschlossene Einrichtungen
und Verbrauchsgeräte,
- Sanitäranlagen, das sind Klosetts, Bade- und Wascheinrichtungen,
- Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Warmwasserbereitungsanlagen,
- Aufzüge
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB2003)
sowie anderer, nach ärztlichem Ermessen erforderlicher
erstmaliger Anschaffungen.
Kosten für Bade-, Erholungsreisen und -aufenthalte, ferner Kosten der Reparatur oder der
Wiederbeschaffung eines
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001) (AUVB2001)
anderer, nach ärztlichem Ermessen erforderlicher
erstmaliger Anschaffungen
Kosten für Bade-,Erholungsreisen und -aufenthalte, ferner Kosten der Reparatur oder der Wiederbe-
schaffung eines Zahnersatzes
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE UNFALLVERSICHERUNG AUVB 1995 (AUVB95)
anderer, nach ärztlichem Ermessen erforderlicher
erstmaliger Anschaffungen
Kosten für Bade-,Erholungsreisen und -aufenthalte, ferner Kosten der Reparatur oder der Wiederbe-
schaffung eines Zahnersatzes