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AUVB95E (AUVB95E)
anderer, nach ärztlichem Ermessen erforderlicher
erstmaliger Anschaffungen
Kosten für Bade-,Erholungsreisen und -aufenthalte, ferner Kosten der Reparatur oder der Wiederbe-
schaffung eines Zahnersatzes
Besondere Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung - 2012 (VBBUZ2012)
dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
f) Verrichten der Notdurft
Hilfebedarf liegt
Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung-2014 (VBBU2014)
dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
f) Verrichten der Notdurft
Hilfebedarf liegt
Besondere Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung - 2014 (VBBUZ2014)
dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
f) Verrichten der Notdurft
Hilfebedarf liegt
Versicherungsbedingungen für die Pflegerentenversicherung - 2012 (VBPR2012)
dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
f) Verrichten der Notdurft
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