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Versicherungsbedingungen für die Pflegerentenversicherung - 2012 (VBPR2012)
dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
f) Verrichten der Notdurft
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Versicherungsbedingungen für die Pflegerentenversicherung - 2009 (VBPR2009)
dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
f) Verrichten der Notdurft
Hilfebedarf liegt
Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeuginsassenunfall-Versicherung (AFIUB 2007) (AFIUB2007)
es sowie anderer, nach ärztlichem Ermessen erforderlicher
erstmaliger Anschaffungen.
Kosten für Bade-, Erholungsreisen und -aufenthalte, ferner Kosten der Reparatur oder der
Wiederbeschaffung eines
Allgemeine Bedingungen für Haushaltversicherungen (ABH89) (ABH89)
Warmwasserversorgungs- oder Heizungsanlagen.
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4.2. Frostschäden an Heizungsanlagen, Badezimmereinrichtungen, Klosetts, Armaturen und angeschlosse-
nen wasserführenden Einrichtungen, wenn diese
Schwimmbad-Absorberanlagen (LW1122.15)
LEITUNGSWASSER - Schwimmbad-Absorberanlagen - LW1122.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 7 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Schäden durch,
mit den Gebäuden fest verbundene, wasserführende A