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AUVB95E (AUVB95E)
anderer, nach ärztlichem Ermessen erforderlicher
erstmaliger Anschaffungen
Kosten für Bade-,Erholungsreisen und -aufenthalte, ferner Kosten der Reparatur oder der Wiederbe-
schaffung eines Zahnersatzes
Besondere Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung - 2014 (VBBUZ2014)
dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
f) Verrichten der Notdurft
Hilfebedarf liegt
Versicherungsbedingungen für die Pflegerentenversicherung - 2009.2 (VBPR2009.2)
dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
f) Verrichten der Notdurft
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Versicherungsbedingungen für die Pflegerentenversicherung - 2012 (VBPR2012)
dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
f) Verrichten der Notdurft
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3
Versicherungsbedingungen für die Pflegerentenversicherung - 2009 (VBPR2009)
dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
f) Verrichten der Notdurft
Hilfebedarf liegt