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Versicherungsbedingungen für die Pflegerentenversicherung - 2009.1 (VBPR2009.1)
, dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
f) Verrichten der Notdurft
Hilfebedarf liegt
Versicherungsbedingungen für die Pflegerentenversicherung - 2009.2 (VBPR2009.2)
, dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
f) Verrichten der Notdurft
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Versicherungsbedingungen für die Pflegerentenversicherung - 2009 (VBPR2009)
, dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
f) Verrichten der Notdurft
Hilfebedarf liegt
Versicherungsbedingungen für die Pflegerentenversicherung - 2012 (VBPR2012)
, dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
f) Verrichten der Notdurft
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Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeuginsassenunfall-Versicherung (AFIUB 2007) (AFIUB2007)
sowie anderer, nach ärztlichem Ermessen erforderlicher
erstmaliger Anschaffungen.
Kosten für Bade-, Erholungsreisen und -aufenthalte, ferner Kosten der Reparatur oder der
Wiederbeschaffung eines