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Allgemeine Bedingungen für Haushaltversicherungen (ABH89) (ABH89)
Warmwasserversorgungs- oder Heizungsanlagen.
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4.2. Frostschäden an Heizungsanlagen, Badezimmereinrichtungen, Klosetts, Armaturen und angeschlosse-
nen wasserführenden Einrichtungen, wenn diese
ALUB1995 (ALUB1995)
anderer, nach ärztlichem Ermessen erforderlicher erstmaliger Anschaffungen.
2. Kosten für Bad-, Erholungsreisen und -aufenthalte, ferne Kosten der Reparatur oder der Wiederbe-
schaffung
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2008 AUVB2008 (AUVB2008)
sowie anderer, nach ärztlichem Ermessen erforderlicher
erstmaliger Anschaffungen.
Kosten für Bade-, Erholungsreisen und -aufenthalte, ferner Kosten der Reparatur oder der
Wiederbeschaffung eines
Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeuginsassenunfall-Versicherung (AFIUB 2007.1) (AFIUB2007.1)
sowie anderer, nach ärztlichem Ermessen erforderlicher
erstmaliger Anschaffungen.
Kosten für Bade-, Erholungsreisen und -aufenthalte, ferner Kosten der Reparatur oder der
Wiederbeschaffung eines
Schwimmbad-Absorberanlagen (LW1122.15)
LEITUNGSWASSER - Schwimmbad-Absorberanlagen - LW1122.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 7 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Schäden durch,
mit den Gebäuden fest verbundene, wasserführende Absorberanlagen zur
Warmwasseraufbereitung mitversichert.
Bruchschäden an den dazugehörigen Rohrleitungen gelten bis zur Höhe der vereinbarten und auf
der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert.
Der Kostenersatz für das Einziehen von Rohren ist in jedem Schadenfall auf die vereinbarte und
auf der Polizze angeführte Laufmeteranzahl für Rohrersatz eingeschränkt. Werden nach einem
Schadenfall Rohre mit einer größeren Laufmeteranzahl eingezogen, so wird der Schaden im
Verhältnis der in der Polizze angeführten Laufmeteranzahl Rohrersatz zur tatsächlich
eingezogenen Rohrlänge ersetzt.
Für auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers freistehende Schwimmbad-Absorberanlagen
besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn dies besonders vereinbart und auf der Polizze
angeführt ist.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1