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Allgemeine Bedingungen für die Luftfahrt-Unfallversicherung (ALUB98)
anderer, nach ärztlichem Ermessen erforderlicher erstmaliger Anschaffungen.
2. Kosten für Bad-, Erholungsreisen und -aufenthalte, ferne Kosten der Reparatur oder der Wiederbe-
schaffung
Schwimmbad-Absorberanlagen (Fe1125.15)
FEUER - Schwimmbad-Absorberanlagen - Fe1125.15
Auf Gebäuden montierte Absorberanlagen zur Warmwasseraufbereitung von Schwimmbädern
gelten mit der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Versicherungssumme versichert.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen - FE3036.21 (Fe3036.22)
FEUER - Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen - Fe3036.22
Am Versicherungsgrundstück mit dem Boden bzw. dem Schwimmbad fest verbundene
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen gelten einschließlich deren Verglasungen (auch
aus Kunststoff) bis zu der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf
erstes Risiko mitversichert. Nicht versichert gelten Planen, Folien und nicht am Boden befestigte
Abdeckungen.
Im Besonderen wird verwiesen wir auf die Einhaltung der Obliegenheiten im Schadensfall gemäß
Artikel 5 Punkt 1.1. der AFB.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen (St1126.15)
STURM - Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen - St1126.15
Am Grundstück mit dem Boden bzw. dem Schwimmbad fest verbundene
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen gelten einschließlich deren Verglasungen (auch
aus Kunststoff) bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko
mitversichert.
Im Besonderen verweisen wir auf die Einhaltung der Obliegenheiten im Schadensfall gemäß
Artikel 6 Punkt 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB.
Nicht versichert gelten Planen, Folien und nicht am Boden befestigte Abdeckungen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen (St3010.12)
STURM - Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen - St3010.12
Am Grundstück mit dem Boden bzw. dem Schwimmbad fest verbundene, fachgerecht errichtete
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen gelten einschließlich deren Verglasungen (auch
aus Kunststoff) bis zu der in Polizze angeführten Versicherungssumme mitversichert. Die
Lieferung und Montage durch eine Fachfirma ist im Schadenfall nachzuweisen.
Im Besonderen wird verwiesen wir auf die Einhaltung der Obliegenheiten im Schadensfall gemäß
Artikel 6 Punkt 1.1. der AStB.
Nicht versichert gelten Planen, Folien und nicht am Boden befestigte Abdeckungen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1