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EC - Indirekte Blitzschäden - Grundschutz inkl. Aussenanlagen, Bürogeräte und elektrische und elektronische Betriebseinrichtung (EC-F204.2)
Indirekte Blitzschäden - Erweiterung Grundschutz
zuzüglich Außenanlagen, Bürogeräte und
elektrische und elektronische Betriebseinrichtung EC-F204.2
1) In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Schäden durch Überspannung oder Induktion
infolge Blitzschlags versichert.
Diese Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt bis zur dafür in der Polizze vereinbarten
Versicherungssumme auf erstes Risiko für Schäden an:
a) der gesamten Elektroinstallation samt Zubehör (Stromzähler u. FI-Schalter)
b) den elektrischen Teilen von Heizungs-, Warmwasserbereitungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie
Aufzügen,
c) den elektrischen Teilen von Markisen, Jalousien, Rollläden, Außenantennen, Telefon-, Torsprech
und Gegensprechanlagen, Tür- und Torbetätigungsanlagen, Brandmelde- und Alarmanlagen;
d) Außenanlagen das sind elektrische Anlagen (z.B. Unterwasser-, Schwimmbad- und Fäkalienpumpen,
Gartentorsprech- und Betätigungsanlagen usw.) die sich außerhalb der versicherten Gebäude jedoch
innerhalb des Versicherungsgrundstückes befinden mitversichert.
e) Anlagen und Geräte der Informationstechnik, z.B. Datenverarbeitungsanlagen, Personal Computer,
CAD- und CAM-Geräte; auch elektrische und elektronische Kassen und Waagen;
f) Anlagen und Geräte der Kommunikationstechnik, Telefonapparate, Telex-, Teletext- und
Telefaxgeräte;
g) Anlagen und Geräte der Bürotechnik, z.B. Kopiergeräte, Diktiergeräte, elektrische Rechen- und
Schreibmaschinen, Mikrofilmgeräte, Adressier-, Frankier- und Kuvertiergeräte;
h) elektrische und elektronische dem Betrieb dienende Einrichtungen gemäß ZBF-IG03.
2) Nicht versichert sind:
- Schäden an allen sonstigen angeschlossenen Einrichtungen und Verbrauchsgeräten,
- Schäden durch innere oder äußere Abnützung des Materials oder durch unsachgemäße Instandhaltung,
- Folgeschäden aller Art,
- Schäden durch Überspannung oder durch Induktion infolge Netzschwankungen oder anderer
atmosphärischer Entladungen.
3) Der Versicherungsnehmer (Versicherte) hat in jedem Schadenfall den in der Polizze als Selbstbehalt
angegebenen Betrag selbst zu tragen.
Der vereinbarte Selbstbehalt wird je Schadensfall von dem Schadenbetrag (das ist der be-
dingungsgemäß als ersatzpflichtig errechnete Betrag einschließlich Aufwendungsgesetz gemäß
§ 63 VersVG) abgezogen.
Abweichend von Art. 8 ABS bildet die Versicherungssumme abzüglich des vereinbarten
Selbstbehaltes die Grenze für die Ersatzleistung.
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Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden Grunddeckung (inkl. Außenanlagen) (Fe3001.21)
FEUER - Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden Grunddeckung (inkl.
Außenanlagen) - Fe3001.21
1. Allgemein
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch
Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags mitversichert.
Diese Gefahr gilt ausschließlich bis zur Höhe der vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert, und zwar ausschließlich für Schäden an:
der gesamten Elektroinstallation samt Zubehör (inkl. Stromzähler u. FI-Schalter).a.
den elektrischen Teilen von im oder außerhalb der versicherten Gebäude am Ver-b.
sicherungsgrundstück befindlichen haustechnischen Heizungs-, Wasserversorgungs- und
Abwasseranlagen, Lüftungs- und Klimaanlagen, Hausbrunnen- und Zisternenanlagen,
Beleuchtungskörper, Unterwasser-, Schwimmbad- und Fäkalienpumpen, Tür-, Torsprech-
und Tür- bzw. Torbetätigungsanlagen, Solar- und Photovoltaikanlagen, stationäre
Ladestationen für Elektrofahrzeuge sowie Personen- und Lastenaufzügen.
den mit dem Gebäude verbundenen elektrischen Teilen von Markisen, Jalousien,c.
Fensterrollläden, Außenantennen, Telefon-, Brandmelde- und Alarmanlagen.
Außenanlagen, das sind außerhalb der versicherten Gebäude jedoch innerhalb des Ver-d.
sicherungsgrundstückes befindliche, unbewegliche bzw. verbaute elektrische Anlagen z.B.
haustechnische Anlagen gemäß Punkt b. - jedoch außerhalb des Gebäudes
Gartentorsprech- und Betätigung
2. Grabungsarbeiten
Grabungsarbeiten in Folge von Schäden am Erdkabel durch indirekten Blitz:
Bis zur dafür in der Polizze vereinbarten gemeinsamen Versicherungssumme auf erstes Risiko
gelten Schäden am im Versicherungsgrundstück befindlichen Erdkabel aufgrund von indirektem
Blitzschlag mitversichert:
Kosten für die Grabungsarbeiten zur Freilegung des im Versicherungsgrundstück
befindlichen Erdkabels.
Kosten für die Wiederauffüllung der ausgehobenen Baugrube nach erfolgter Kabelreparatur.
Kosten für die notwendige Wiederherstellung der baulichen Infrastruktur, sofern deren
Beschädigung oder Abtragung im Zuge der Grabungsarbeiten unbedingt notwendig war.
3. Was ist nicht versichert?
Schäden an allen sonstigen angeschlossenen Einrichtungen, Verbrauchsgeräten sowie
Telefonapparaten.
Schäden durch innere oder äußere Abnützung des Materials oder durch unsachgemäße
Instandhaltung.
Folgeschäden aller Art.
Schäden durch Überspannung oder durch Induktion infolge Netzschwankungen oder anderer
atmosphärischer Entladungen. Versichert gelten diese Schäden jedoch dann, wenn sie
während oder infolge eines Gewitters eingetreten sind.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden erweiterte Deckung (inkl. Bürogeräte sowie elektrische , und elektronische Betriebseinrichtung) (Fe3004.22)
FEUER - Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden erweiterte Deckung
(inkl. Bürogeräte sowie elektrische und elektronische Betriebseinrichtung) -
Fe3004.22
1. Allgemein
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch
Über-spannung oder Induktion infolge Blitzschlags mitversichert.
Diese Gefahr gilt ausschließlich bis zur Höhe der vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert, und zwar ausschließlich für Schäden an:
der gesamten Elektroinstallation samt Zubehör (inkl. Stromzähler u. FI-Schalter).a.
den elektrischen Teilen von im oder außerhalb der versicherten Gebäude am Ver-b.
sicherungsgrundstück befindlichen haustechnischen Heizungs-, Wasserversorgungs- und
Abwasseranlagen, Lüftungs- und Klimaanlagen, Hausbrunnen- und Zisternenanlagen,
Beleuchtungskörper, Unterwasser-, Schwimmbad- und Fäkalienpumpen, Tür-, Torsprech-
und Tür- bzw. Torbetätigungsanlagen, Solar- und Fotovoltaikanlagen sowie Personen- und
Lastenaufzügen.
den mit dem Gebäude verbundenen elektrischen Teilen von Markisen, Jalousien,c.
Fensterrollläden, Außenantennen, Telefon-, Brandmelde- und Alarmanlagen und
Alarmierungsanlagen der Feuerwehr.
Außenanlagen, das sind außerhalb der versicherten Gebäude jedoch innerhalb des Ver-d.
sicherungsgrundstückes befindliche, unbewegliche bzw. verbaute elektrische Anlagen z.B.
haustechnische Anlagen gemäß Punkt b. - jedoch außerhalb des Gebäudes
Gartentorsprech- und Betätigung
Anlagen und Geräte der Informationstechnik, z.B. Datenverarbeitungsanlagen, Personale.
Computer, Laptops, CAD- und CAM-Geräte; auch elektrische und elektronische Kassen und
Waagen.
Anlagen und Geräte der Kommunikationstechnik, Telefonapparate, Telex-, Teletext- undf.
Telefaxgeräte.
Anlagen und Geräte der Bürotechnik, z.B. Drucker (auch 3D), Kopiergeräte, Diktiergeräte,g.
elektrische Rechen- und Schreibmaschinen, Mikrofilmgeräte, Adressier-, Frankier- und
Kuvertiergeräte.
elektrische und elektronische dem Betrieb dienende Einrichtungen gemäß Art. 1.2. der demh.
Vertrag zugrunde liegenden Fe3022.
elektrische und elektronische, zu ausstellungszwecken im Gebäude aufgestellte Waren- undi.
Vorräte gemäß Art. 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Fe3022.
elektrische und elektronische Einrichtungen von Feuerwehreinsatzfahrzeugen mitj.
behördlicher Zulassung, sofern diese sich ruhend im Zeughaus befinden
Der Selbstbehalt zu Pkt. e. - g. beträgt EUR 75,00 je Versicherungsfall.
Der Selbstbehalt zu Pkt. h. - j. beträgt 5 % des Schadens mindestens EUR 150,00 je
Versicherungsfall.
2. Grabungsarbeiten
Grabungsarbeiten in Folge von Schäden am Erdkabel durch indirekten Blitz:
Bis zur dafür in der Polizze vereinbarten gemeinsamen Versicherungssumme auf erstes Risiko
gelten Schäden am im Versicherungsgrundstück befindlichen Erdkabel aufgrund von indirektem
Blitzschlag mitversichert:
Kosten für die Grabungsarbeiten zur Freilegung des im Versicherungsgrundstück
befindlichen Erdkabels.
Kosten für die Wiederauffüllung der ausgehobenen Baugrube nach erfolgter Kabelreparatur
Kosten für die notwendige Wiederherstellung der baulichen Infrastruktur, sofern deren
Beschädigung oder Abtragung im Zuge der Grabungsarbeiten unbedingt notwendig war.
3. Was ist nicht versichert?
Schäden an allen sonstigen angeschlossenen Einrichtungen und Verbrauchsgeräten.
Schäden durch innere oder äußere Abnützung des Materials oder durch unsachgemäße
Instandhaltung.
Folgeschäden aller Art.
Schäden durch Überspannung oder durch Induktion infolge Netzschwankungen oder anderer
atmosphärischer Entladungen. Versichert gelten diese Schäden jedoch dann, wenn sie
während oder infolge eines Gewitters eingetreten sind.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Ist mein Swimming Pool versichert?
Der perfekte Gegensatz zu der roten Hitzeanzeige des Thermometers ist das blaue Wasser im Schwimmbecken, das in der Sonne glitzert und zur Erfrischung ruft. Ungestörte Erholung und Abkühlung an heißen Sommertagen. Für mehr und mehr Eigenheimbesitzer ist ein eigenes Schwimmbecken fester Bestandteil der Gartengestaltung. Neben dem laufenden Betrieb und der regelmäßigen Wartung ist vor allem schon die Anschaffung bzw. der Einbau einer privaten Plansch-Oase oftmals mit erheblichen Kosten verbunden. Berechtigte Frage des Bauherrn: Ist mein Swimming Pool versichert? Pool muss im Erdreich versenkt sein Die gute Nachricht vorab: Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen können – gleich ob im oder beim Gebäude - in der Eigenheimversicherung eingeschlossen und damit gegen die Gefahren Feuer, Sturm, Rohrbruch und Austreten von Leitungswasser abgesichert werden. Zu beachten ist dabei, dass das Schwimmbecken mindestens zur Hälfte im Erdreich versenkt sein muss. Frei aufgestellte Schwimmbäder, Planschbecken oder Schwimmteiche sind demnach nicht versicherbar. Auch Pumpen und Leitungen inkludiert Da ein Schwimmbad zumeist mehr als nur ein Wasserbecken umfasst, stellt sich auch die berechtigte Frage nach dem Zubehör: Auch die dazugehörigen Unterwasser- und Schwimmbadpumpen, Beleuchtung, Gegenstrom- und Filteranlagen udgl. sind mit dem eigentlichen Swimming Pool mitversichert und darüber hinaus gegen Schäden durch indirekten Blitzschlag abgesichert. Auch die fallweise am Gebäude angebrachte Schwimmbadabsorberanlage, die zur Warmwasseraufbereitung dient, kann mitversichert werden. Abdeckung: Folie oder Plane nicht versicherbar! Ein schönes Schwimmbad muss vor Beschädigung und Verunreinigung geschützt werden. Die Überdachung des privaten Swimming Pools ist mit eigener Deckungssumme versicherbar. Alternative Abdeckungen, etwa Folien oder Planen sind nicht versicherbar. Was passiert, wenn was passiert? Was passiert, wenn Personen bei oder in meinem Schwimmbad zu Schaden kommen? Grundsätzlich ist die sogenannte private „Innehabung“ von Schwimmbädern, Whirlpools und Schwimmteichen im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (im Rahmen der Eigenheimversicherung ) mitversichert. Diese übernimmt daraus resultierende Schadenersatzverpflichtungen oder die Abwehr von unbegründeten Forderungen. Das gilt auch für Schäden an fremdem Erdreich oder Gewässern beispielsweise durch auslaufendes Schwimmbadwasser. Ihr Berater weiß Rat Da ein Schwimmbad kein Standard-Gartenaccessoire darstellt, ist ein umfassendes Beratungsgespräch mit Ihrem persönlichen Versicherungsberater entscheidend, um im Fall der Fälle auf der sicheren Seite zu sein. In diesem Sinne: Saubere, glasklare Erfrischung statt trüber Brühe.
Versicherungsbedingungen für die ExistenzKaskoversicherung-2015 (VBEK2015)
, dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
f) Verrichten der Notdurft
Hilfebedarf