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Schwimmbad-Absorberanlagen (L122)
LEITUNGSWASSER - Schwimmbad-Absorberanlagen - L122
Abweichend von Art. 2 der AWB sind Schäden durch, mit den Gebäuden fest verbundene,
wasserführende Schwimmbad-Absorberanlagen samt dazugehörigen Rohrleitungen mitversichert.
Für auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers freistehende Schwimmbad-Absorberanlagen
besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn dies auf der Polizze besonders vereinbart ist.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 1
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2011 (AUVB2011)
Sanatorien etc.
sowie private Operations- und Ordinationskosten.
Nicht ersetzt werden Kosten für Bade-, Erholungsreisen und -aufenthalte, ferner Kosten der Reparatur
oder der Wiederbeschaffung eines
Allgemeine Bedingungen für die Senioren-Unfallversicherung 2012.1 (AUVB-S2012.1)
Sanatorien
etc. sowie private Operations- und Ordinationskosten.
Nicht ersetzt werden Kosten für Bade-, Erholungsreisen und -aufenthalte, ferner Kosten der
Reparatur oder der Wiederbeschaffung eines
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2012.1 (AUVB2012.1)
Sanatorien
etc. sowie private Operations- und Ordinationskosten.
Nicht ersetzt werden Kosten für Bade-, Erholungsreisen und -aufenthalte, ferner Kosten der
Reparatur oder der Wiederbeschaffung eines
Schwimmbad-Absorberanlagen (F125)
FEUER - Schwimmbad-Absorberanlagen - F125
Auf Gebäuden montierte Absorberanlagen zur Warmwasseraufbereitung von Schwimmbädern
gelten mit der vereinbarten und auf der Polizze ausgewiesenen m2-Anzahl versichert.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 1