Suche
AHVB/EHVB2002 Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2002)
erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Beschädigung des zu be- oder entladenden
Fahrbetriebsmittels beim Be- oder Entladen.
2. Gemietete bahneigene Lagerplätze
Die Ve [...] eingetreten
und war dem Versicherungsnehmer oder Versicherten vom Eintritt des Serienschadens nichts be-
kannt, dann gilt der Serienschaden mit dem ersten in die Wirksamkeit des Versicherungsschutzes [...] , sofern dem Versicherungsnehmer oder den für ihn handelnden Personen vom
Export (auch nach Be- oder Verarbeitung) seiner Produkte bzw. Arbeiten im Zeitpunkt der
Lieferung bzw. Übergabe nichts
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schaden-/Unfallversicherung (Stand 01.01.2017) (AGBSU.2017)
Bestimmungen gelten im Einzelfall
primär die in der Polizze festgehaltenen Regelungen, sodann die Be-
sonderen Bedingungen und Klauseln, und in weiterer Folge die All-
gemeinen Versicherungsbedingungen [...] Verschulden am Verzug berechtigt, die not-
wendigen Kosten von zweckentsprechenden außergerichtlichen Be-
treibungs- oder Einbringungsmaßnahmen geltend zu machen,
soweit diese in einem angemessenen Verhältnis [...] sonstigen Einrichtungen der Kranken-
versorgung oder Gesundheitsvorsorge. Davon umfasst sind die zur Be-
urteilung unerlässlichen medizinischen Unterlagen (Daten zum Grund
der stationären Aufnahme oder
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO11)
Bestimmungen gelten im Einzelfall
primär die in der Polizze festgehaltenen Regelungen, sodann die Be-
sonderen Bedingungen und Klauseln, und in weiterer Folge die All-
gemeinen Versicherungsbedingungen [...] Verschulden am Verzug berechtigt, die not-
wendigen Kosten von zweckentsprechenden außergerichtlichen Be-
treibungs- oder Einbringungsmaßnahmen geltend zu machen,
soweit diese in einem angemessenen Verhältnis [...] sonstigen Einrichtungen der Kranken-
versorgung oder Gesundheitsvorsorge. Davon umfasst sind die zur Be-
urteilung unerlässlichen medizinischen Unterlagen (Daten zum Grund
der stationären Aufnahme oder
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE FAHRZEUG-ELEMENTARKASKO-VERSICHERUNG (EKB93)
2.2 daß ein Schaden, der durch Diebstahl, Unterschlagung, Raub, unbefugten Gebrauch durch be-
triebsfremde Personen, Brand, Explosion oder Wild entsteht, vom Versicherungsnehmer oder
USP-G94 (USP-G94)
dienen - Text abgedruckt unter Pkt. 2.2. der USP-B94) gilt vereinbart, daß bei den dem Be-
trieb dienenden Gebäuden der Zeitwert mindestens 40 % des Neuwertes beträgt. In einem Scha-