Suche
Versicherungsbedingungen für die ExistenzKaskoversicherung-2015 (VBEK2015)
dass ein
angemessenes Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
f) Verrichten der Notdurft
Hilfebedarf liegt
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2011 (AUVB2011)
Sanatorien etc.
sowie private Operations- und Ordinationskosten.
Nicht ersetzt werden Kosten für Bade-, Erholungsreisen und -aufenthalte, ferner Kosten der Reparatur
oder der Wiederbeschaffung eines
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2012.1 (AUVB2012.1)
Sanatorien
etc. sowie private Operations- und Ordinationskosten.
Nicht ersetzt werden Kosten für Bade-, Erholungsreisen und -aufenthalte, ferner Kosten der
Reparatur oder der Wiederbeschaffung eines
Allgemeine Bedingungen für die Senioren-Unfallversicherung 2012.1 (AUVB-S2012.1)
Sanatorien
etc. sowie private Operations- und Ordinationskosten.
Nicht ersetzt werden Kosten für Bade-, Erholungsreisen und -aufenthalte, ferner Kosten der
Reparatur oder der Wiederbeschaffung eines
Schwimmbad-Absorberanlagen (F125)
FEUER - Schwimmbad-Absorberanlagen - F125
Auf Gebäuden montierte Absorberanlagen zur Warmwasseraufbereitung von Schwimmbädern
gelten mit der vereinbarten und auf der Polizze ausgewiesenen m2-Anzahl