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Schwimmbadabdeckungen / Schwimmbadüberdachungen (St5126.18)
STURM - Schwimmbadabdeckungen / Schwimmbadüberdachungen - St5126.18
Am Grundstück mit dem Boden bzw. dem Schwimmbad fest verbundene
Schwimmbadabdeckungen bzw. Schwimmbadüberdachungen gelten einschließlich deren
Verglasungen (auch aus Kunststoff) bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme
auf erstes Risiko mitversichert.
Im Besonderen verweisen wir auf die Einhaltung der Obliegenheiten im Schadensfall gemäß
Artikel 6 Punkt 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB.
Nicht versichert gelten Planen, Folien und nicht am Boden befestigte Abdeckungen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Von Fachfirma errichtete Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen (St127)
STURM - Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen - St127
Am Grundstück mit dem Boden bzw. dem Schwimmbad fest verbundene
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen gelten einschließlich deren Verglasungen (auch
aus Kunststoff) bis zu der in Polizze angeführten Versicherungssumme mitversichert. Die
Lieferung und Montage durch eine Fachfirma ist im Schadenfall nachzuweisen.
Im besonderen verweisen wir auf die Einhaltung der Obliegenheiten im Schadensfall gemäß
Artikel 6 Punkt 1.1. der AStB.
Nicht versichert gelten Planen, Folien und nicht am Boden befestigte Abdeckungen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 1
Von Fachfirma errichtete Schwimmbadabdeckungen / Schwimmbadüberdachungen (St5127.18)
STURM - Schwimmbadabdeckungen / Schwimmbadüberdachungen - St5127.18
Am Grundstück mit dem Boden bzw. dem Schwimmbad fest verbundene
Schwimmbadabdeckungen bzw. Schwimmbadüberdachungen gelten einschließlich deren
Verglasungen (auch aus Kunststoff) bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme
auf erstes Risiko mitversichert. Die Lieferung und Montage durch eine Fachfirma ist im
Schadenfall nachzuweisen.
Im Besonderen verweisen wir auf die Einhaltung der Obliegenheiten im Schadensfall gemäß
Artikel 6 Punkt 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB.
Nicht versichert gelten Planen, Folien und nicht am Boden befestigte Abdeckungen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen (DH1718.15)
HAUSHALT - Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen - DH1718.15
Am Grundstück mit dem Boden bzw. dem Schwimmbad fest verbundene
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen gelten einschließlich deren Verglasungen (auch
aus Kunststoff) bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme gegen die Gefahren
Feuer (Artikel 2 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD) und Elementar
(Artikel 2 Punkt 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD), ausgenommen Schäden
durch außergewöhnliche Naturereignisse gemäß Artikel 2 Punkt 2.6. der dem Vertrag zugrunde
liegenden ABH bzw. ABHD mitversichert.
Nicht versichert gelten Planen, Folien und nicht am Boden befestigte Abdeckungen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Indirekte Blitzschäden - Grundschutz inkl. Aussenanlagen (F202.1) (F202.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F202.1
Indirekte Blitzschäden - Grundschutz
inkl. Außenanlagen
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Schäden durch Überspannung oder Induktion infolge
Blitzschlags versichert.
Diese Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt bis zur dafür in der Polizze vereinbarten
Versicherungssumme auf erstes Risiko für Schäden an:
a) der gesamten Elektroinstallation samt Zubehör (Stromzähler u. FI-Schalter)
b) den elektrischen Teilen von Heizungs-, Warmwasserbereitungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie
Aufzügen,
c) den elektrischen Teilen von Markisen, Jalousien, Rollläden, Außenantennen, Telefon-, Torsprech-
und Gegensprechanlagen, Tür- und Torbetätigungsanlagen, Brandmelde- und Alarmanlagen;
d) Außenanlagen das sind elektrische Anlagen (z.B. Unterwasser-, Schwimmbad- und Fäkalienpumpen,
Gartentorsprech- und Betätigungsanlagen usw.) die sich außerhalb der versicherten Gebäude je-
doch innerhalb des Versicherungsgrundstückes befinden mitversichert.
Nicht versichert sind:
- Schäden an allen sonstigen angeschlossenen Einrichtungen und Verbrauchsgeräten, Telefonapparaten,
- Schäden durch innere oder äußere Abnützung des Materials oder durch unsachgemäße Instandhaltung,
- Folgeschäden aller Art,
- Schäden durch Überspannung oder durch Induktion infolge Netzschwankungen oder anderer atmosphä-
rischer Entladungen.
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