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Indirekte Blitzschäden - Var. 4 (Fe3004.15)
FEUER - Indirekte Blitzschäden, inkl. Aussenanlagen, Bürogeräte sowie
elektrische und elektronische Betriebseinrichtung - Fe3004.15
In Abänderung des Art. 2.5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch Über-
spannung oder Induktion infolge Blitzschlags mitversichert.
Diese Gefahr gilt ausschließlich bis zur Höhe der vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert, und zwar ausschließlich für Schäden an:
der gesamten Elektroinstallation samt Zubehör (Stromzähler u. FI-Schalter)a.
den elektrischen Teilen von im Gebäude befindlichen haustechnischen Heizungs-, Wasser-b.
versorgungs- und Abwasseranlagen, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie Aufzügen.
den mit dem Gebäude verbundenen elektrischen Teilen von Markisen, Jalousien, Rollläden,c.
Außenantennen, Telefon-, Torsprech- und Gegensprechanlagen, Tür- und Torbetätigungs-
anlagen, Brandmelde- und Alarmanlagen
Außenanlagen, das sind außerhalb der versicherten Gebäude jedoch innerhalb desd.
Versicherungsgrundstückes befindliche, unbewegliche bzw. verbaute elektrische Anlagen
z.B. - haustechnische Anlagen gemäß Punkt b. - jedoch außerhalb des Gebäudes
Unterwasser-, Schwimmbad- und Fäkalienpumpen
Gartentorsprech- und Betätigungsanlagen.
Anlagen und Geräte der Informationstechnik, z.B. Datenverarbeitungsanlagen, Personale.
Computer, CAD- und CAM-Geräte; auch elektrische und elektronische Kassen und Waagen;
Anlagen und Geräte der Kommunikationstechnik, Telefonapparate, Telex-, Teletext- undf.
Telefaxgeräte;
Anlagen und Geräte der Bürotechnik, z.B. Kopiergeräte, Diktiergeräte, elektrische Rechen-g.
und Schreibmaschinen, Mikrofilmgeräte, Adressier-, Frankier- und Kuvertiergeräte;
elektrische und elektronische dem Betrieb dienende Einrichtungen gemäß Art. 1.2. Fe3022,h.
elektrische und elektronische Einrichtungen von Feuerwehreinsatzfahrzeugen miti.
behördlicher Zulassung, sofern diese sich ruhend im Zeughaus befinden
Der Selbstbehalt zu Pkt. e. - g. beträgt EUR 75,00 je Schadenfall.
Der Selbstbehalt zu Pkt. h. - i. beträgt 5 % des Schadens mindestens EUR 150,00 je Schadenfall.
Nicht versichert sind:
Schäden an allen sonstigen angeschlossenen Einrichtungen und Verbrauchsgeräten,
Schäden durch innere oder äußere Abnützung des Materials oder durch unsachgemäße
Instandhaltung,
Folgeschäden aller Art,
Schäden durch Überspannung oder durch Induktion infolge Netzschwankungen oder anderer
atmosphärischer Entladungen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 1
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden Grunddeckung (inkl. Außenanlagen) (Fe3001.19)
FEUER - Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden Grunddeckung (inkl.
Außenanlagen) - Fe3001.19
1. Allgemein
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch
Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags mitversichert.
Diese Gefahr gilt ausschließlich bis zur Höhe der vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert, und zwar ausschließlich für Schäden an:
der gesamten Elektroinstallation samt Zubehör (inkl. Stromzähler u. FI-Schalter).a.
den elektrischen Teilen von im oder außerhalb der versicherten Gebäude am Ver-b.
sicherungsgrundstück befindlichen haustechnischen Heizungs-, Wasserversorgungs- und
Abwasseranlagen, Lüftungs- und Klimaanlagen, Hausbrunnen- und Zisternenanlagen,
Beleuchtungskörper, Unterwasser-, Schwimmbad- und Fäkalienpumpen, Tür-, Torsprech-
und Tür- bzw. Torbetätigungsanlagen, Solar- und Photovoltaikanlagen sowie Personen- und
Lastenaufzügen.
den mit dem Gebäude verbundenen elektrischen Teilen von Markisen, Jalousien,c.
Fensterrollläden, Außenantennen, Telefon-, Brandmelde- und Alarmanlagen.
Außenanlagen, das sind außerhalb der versicherten Gebäude jedoch innerhalb des Ver-d.
sicherungsgrundstückes befindliche, unbewegliche bzw. verbaute elektrische Anlagen z.B.
haustechnische Anlagen gemäß Punkt b. - jedoch außerhalb des Gebäudes
Gartentorsprech- und Betätigung
2. Grabungsarbeiten
Grabungsarbeiten in Folge von Schäden am Erdkabel durch indirekten Blitz:
Bis zur dafür in der Polizze vereinbarten gemeinsamen Versicherungssumme auf erstes Risiko
gelten Schäden am im Versicherungsgrundstück befindlichen Erdkabel aufgrund von indirektem
Blitzschlag mitversichert:
Kosten für die Grabungsarbeiten zur Freilegung des im Versicherungsgrundstück
befindlichen Erdkabels.
Kosten für die Wiederauffüllung der ausgehobenen Baugrube nach erfolgter Kabelreparatur.
Kosten für die notwendige Wiederherstellung der baulichen Infrastruktur, sofern deren
Beschädigung oder Abtragung im Zuge der Grabungsarbeiten unbedingt notwendig war.
3. Was ist nicht versichert?
Schäden an allen sonstigen angeschlossenen Einrichtungen, Verbrauchsgeräten sowie
Telefonapparaten.
Schäden durch innere oder äußere Abnützung des Materials oder durch unsachgemäße
Instandhaltung.
Folgeschäden aller Art.
Schäden durch Überspannung oder durch Induktion infolge Netzschwankungen oder anderer
atmosphärischer Entladungen. Versichert gelten diese Schäden jedoch dann, wenn sie
während oder infolge eines Gewitters eingetreten sind.
Oberösterreichische Versicherung AG - 06.05.2020 - Seite 1 / 1
Pool versichern - aber richtig! Was Sie beachten sollten!
Je nach Größe muss man für die Befüllung dieser Pools mit tausenden bis mehreren zigtausenden Litern Wasser rechnen. Die richtige Planung sollten Grundvoraussetzung für die Aufstellung sein! Achten Sie auf optimale Standortverhältnisse mit ebenerdiger Fläche und windgeschützter Lage sowie eine ausreichende Absicherung. Beachten Sie auch die gesetzlichen Vorschriften. Diese können sich jedoch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Baubehörde über mögliche Bewilligungs- und Anzeigepflichten . Wie kann man Schäden beim Pool versichern? Tritt bei der Zu- oder Ableitung Wasser aus, kann dies auch Schaden anrichten. Einerseits in den eigenen, andererseits aber auch in den Räumlichkeiten von Nachbarhäusern. Je nachdem, wo das Wasser abfließt. Schäden können aber auch beim Schwimmbad selbst, bei der Schwimmbadtechnik oder bei der Pool-Abdeckung entstehen, zum Beispiel durch heftige Gewitter mit Sturm und Hagel. Versichern lässt sich das Risiko im Rahmen der Eigenheimversicherung bei Pools, die bis zu einem gewissen Teil oder ganz eingebaut sind. Haben Sie einen Pool oder planen Sie sich einen anzuschaffen, dann sprechen Sie dies am besten mit Ihrem Berater ab, da die Abdeckung dieser Schäden meist einer Zusatzvereinbarung bedarf! Wie mache ich den Pool kindersicher? Ertrinken stellt bei Kleinkindern jährlich die zweithäufigste Todesursache dar. Für Kleinkinder können schon wenige Zentimeter Wassertiefe gefährlich werden, daher gilt, egal ob kleines Planschbecken, Teich, Aufstellpool oder großem Swimmingpool: Bitte immer achtsam sein und Kleinkinder nicht ohne Aufsicht in die Nähe des Wassers lassen! Schützen Sie auch andere Schutzbedürftige (wie geistig beeinträchtigte Personen) vor der von einem Pool ausgehenden Gefahr. Gefahr lauert dabei aber nicht nur beim Pool oder Planschbecken im eigenen Garten, sondern bspw. auch bei Naturteichen, Regentonnen oder Löschteichen. Als Besitzer von Swimmingpools, Naturteichen, Biotopen, Regentonnen sollten Sie daher - egal ob Sie eigene Kinder haben oder nicht - Sicherheitsmaßnahmen wie Zäune, Bepflanzungen, Gitter einplanen oder für andere geeignete Schutzvorkehrungen sorgen! Eine Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung kann den Liegenschaftsinhaber vor bestimmten Schadenersatzverpflichtungen, die durch einen Pool entstehen, schützen. Lassen Sie auch bei bestehender Versicherung die Sorgfalt nicht außer Acht. Insbesondere wird es ratsam sein, für eine Umzäunung oder eine andere geeignete Absicherung ihres Pools zu sorgen, auch wenn nicht ständig damit zu rechnen ist, dass kleine Kinder Zutritt zum Pool haben. Eine allgemeine Antwort auf die Frage der Haftung in Ertrinkungsfällen lässt sich nicht geben. Natürlich tragen auch Aufsichtspersonen Verantwortung dafür, dass kleine Kinder nicht unbeaufsichtigt sind. Doch es gibt auf der anderen Seite auch die Verpflichtung des Grundstückeigentümers/inhabers auf seinem Grundstück dafür Sorge zu tragen, dass Dritte nicht gefährdet werden. Jeder Fall ist individuell und wird dementsprechend auch anders von der Rechtsprechung beurteilt. Deshalb im eigenen Interesse: Sichern Sie Ihren Pool, Teich oder dergleichen ab! Für Ihre und für die Sicherheit anderer in Ihrer Umgebung!
Kleinkind: Warum zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?
Daher bringt eine Privathaftpflichtversicherung möglicherweise eine große finanzielle Erleichterung. Sie übernimmt gegebenenfalls die Erfüllung von gerechtfertigten Schadenersatzverpflichtungen oder übernimmt die Kosten der Schadenabwehr bei ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen, notwendigenfalls sogar die Gerichtskosten. Schadenübernahme abgelehnt Es ist ein perfekter Spielenachmittag mit den Klassenkameraden Ihres Kindes, die Sie beaufsichtigen – bis Ihr Kind mit dem Badmintonschläger ausholt und einem hinter ihm stehenden Kind versehentlich den Schneidezahn ausschlägt. Also bedenken Sie, auch kleine Kinder können Handlungen mit großer Wirkung setzen! Wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht gegenüber den Kindern verletzt haben – also die Schar an Kindern beim Hantieren mit den Badmintonschlägern alleine gelassen haben - springt hier für die allfälligen Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche des verletzten Kindes Ihre Haftpflichtversicherung ein und Sie haben diese Kosten nicht selbst zu tragen. Darum Haftpflichtversicherung Aber auch wenn man als Elternteil unmittelbar daneben steht und seiner Aufsichtspflicht nachkommt, kann sich trotzdem ein derartiger Vorfall ereignen. In solchen Fällen leistet Ihre Haftpflichtversicherung keinen Schadenersatz, da Ihnen kein Fehlverhalten anzulasten ist. Sind aber die Eltern des verletzten Kindes dennoch der Meinung, Sie hätten in der Beaufsichtigung der Kinder etwas „falsch gemacht“, übernimmt Ihre Versicherung die Abwehr der Forderungen. Kommt es hier sogar zu einem Prozess, stellt Ihnen Ihre Versicherung auch einen Anwalt. Müssten Sie diese Kosten selber tragen, ginge das ganz schön ins Geld. Sie sehen, die Aufgabe einer Versicherung ist also nicht nur das Leisten von Schadenersatzzahlungen. Auch die Schadenabwehr ist eine Leistung Ihres Versicherers! Es ist in jedem Fall gut, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen! Link zum Weiterlesen: >> Warum eine private Haftpflichtversicherung bei Kindern viel wert ist!
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden erweiterte Deckung (inkl. Bürogeräte sowie elektrische , und elektronische Betriebseinrichtung) (Fe3004.19)
FEUER - Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden erweiterte Deckung
(inkl. Bürogeräte sowie elektrische und elektronische Betriebseinrichtung) -
Fe3004.19
1. Allgemein
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch
Über-spannung oder Induktion infolge Blitzschlags mitversichert.
Diese Gefahr gilt ausschließlich bis zur Höhe der vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert, und zwar ausschließlich für Schäden an:
der gesamten Elektroinstallation samt Zubehör (inkl. Stromzähler u. FI-Schalter).a.
den elektrischen Teilen von im oder außerhalb der versicherten Gebäude am Ver-b.
sicherungsgrundstück befindlichen haustechnischen Heizungs-, Wasserversorgungs- und
Abwasseranlagen, Lüftungs- und Klimaanlagen, Hausbrunnen- und Zisternenanlagen,
Beleuchtungskörper, Unterwasser-, Schwimmbad- und Fäkalienpumpen, Tür-, Torsprech-
und Tür- bzw. Torbetätigungsanlagen, Solar- und Fotovoltaikanlagen sowie Personen- und
Lastenaufzügen.
den mit dem Gebäude verbundenen elektrischen Teilen von Markisen, Jalousien,c.
Fensterrollläden, Außenantennen, Telefon-, Brandmelde- und Alarmanlagen.
Außenanlagen, das sind außerhalb der versicherten Gebäude jedoch innerhalb des Ver-d.
sicherungsgrundstückes befindliche, unbewegliche bzw. verbaute elektrische Anlagen z.B.
haustechnische Anlagen gemäß Punkt b. - jedoch außerhalb des Gebäudes
Gartentorsprech- und Betätigung
Anlagen und Geräte der Informationstechnik, z.B. Datenverarbeitungsanlagen, Personale.
Computer, Laptops, CAD- und CAM-Geräte; auch elektrische und elektronische Kassen und
Waagen.
Anlagen und Geräte der Kommunikationstechnik, Telefonapparate, Telex-, Teletext- undf.
Telefaxgeräte.
Anlagen und Geräte der Bürotechnik, z.B. Drucker (auch 3D), Kopiergeräte, Diktiergeräte,g.
elektrische Rechen- und Schreibmaschinen, Mikrofilmgeräte, Adressier-, Frankier- und
Kuvertiergeräte.
elektrische und elektronische dem Betrieb dienende Einrichtungen gemäß Art. 1.2. der demh.
Vertrag zugrunde liegenden Fe3022.
elektrische und elektronische, zu ausstellungszwecken im Gebäude aufgestellte Waren- undi.
Vorräte gemäß Art. 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Fe3022.
elektrische und elektronische Einrichtungen von Feuerwehreinsatzfahrzeugen mitj.
behördlicher Zulassung, sofern diese sich ruhend im Zeughaus befinden
Der Selbstbehalt zu Pkt. e. - g. beträgt EUR 75,00 je Versicherungsfall.
Der Selbstbehalt zu Pkt. h. - j. beträgt 5 % des Schadens mindestens EUR 150,00 je
Versicherungsfall.
2. Grabungsarbeiten
Grabungsarbeiten in Folge von Schäden am Erdkabel durch indirekten Blitz:
Bis zur dafür in der Polizze vereinbarten gemeinsamen Versicherungssumme auf erstes Risiko
gelten Schäden am im Versicherungsgrundstück befindlichen Erdkabel aufgrund von indirektem
Blitzschlag mitversichert:
Kosten für die Grabungsarbeiten zur Freilegung des im Versicherungsgrundstück
befindlichen Erdkabels.
Kosten für die Wiederauffüllung der ausgehobenen Baugrube nach erfolgter Kabelreparatur
Kosten für die notwendige Wiederherstellung der baulichen Infrastruktur, sofern deren
Beschädigung oder Abtragung im Zuge der Grabungsarbeiten unbedingt notwendig war.
3. Was ist nicht versichert?
Schäden an allen sonstigen angeschlossenen Einrichtungen und Verbrauchsgeräten.
Schäden durch innere oder äußere Abnützung des Materials oder durch unsachgemäße
Instandhaltung.
Folgeschäden aller Art.
Schäden durch Überspannung oder durch Induktion infolge Netzschwankungen oder anderer
atmosphärischer Entladungen. Versichert gelten diese Schäden jedoch dann, wenn sie
während oder infolge eines Gewitters eingetreten sind.
Oberösterreichische Versicherung AG - 06.05.2020 - Seite 1 / 1