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Familienunfallversicherung 100-100-50 (UN1003.24)
Vollendung des 15. Lebensjahres im Rahmen der Versicherungs-
summe für den Todesfall jedoch nur die aufgewendeten angemessenen Begräbniskosten ersetzt.
Der Lebensgefährte/die Lebensgefährtin ist nur unter [...] oder
eingetragener Partner bzw. Lebensgefährte im Zeitpunkt des Versicherungsfalles sowie deren
Kinder.
Der Ehepartner oder eingetragene Partner bzw. Lebensgefährte gilt mit 100 % und die Kinder
gelten [...] Ehepartners oder eingetragenen
Partners bzw. Lebensgefährten. Das sind:
1.minderjährige Kinder
2.volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie
- eine Schulausbildung absolvieren
Verbraucherinformationen - Opportunitas 2005 (VIOPPORT2005)
ausschließlich die Zahlung einer monatlichen, auf
das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente nicht vor Vollendung des 60.
Lebensjahres vorsieht. Die Ansprüche aus dem Vertrag dürfen nicht [...] Vertragswert unter Anwendung eines garantierten Rentenfaktors (siehe § 3 (1)
(1.1) AVB) eine lebenslange Rente zu zahlen. Daneben ist auch die Zahlung einer abgekürzte Rente
möglich, wenn dies vom V [...] Behandlung einer einmaligen Kapitalauszahlung
Im Falle einer einmaligen Kapitalauszahlung im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrages
unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen der Kapitalauszah
Versicherungsbedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Haushaltshilfe (KSHH2004)
Sportarten oder Freizeitaktivitäten, die mit Risken
verbunden sind, die über die Gefahren des täglichen Lebens hinausgehen (z.B. Tiefseetauchen,
Extremklettern, Bungee Jumping und andere);
9. infolge der [...] Kosten bis insgesamt EUR 750,- pro
Versicherungsfall und Kalenderjahr übernommen:
- Beratung für Lebensplanung
- Wohnungsumbau
- Berufsumschulung
- Psychologische Beratung
Artikel 10: Leistungsbegrenzungen
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung(ARB2003) (ARB2003)
Versicherungsnehmer leben), - oder jene, die
unter der Sachwalterschaft des Versicherungsnehmers oder seines in häuslicher Gemeinschaft mit
ihm lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten stehen.
1.4 [...] Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften auch dann, wenn die häusliche Gemeinschaft aufgehoben
ist, sofern die Interessenswahrnehmung im Zusammenhang mit der Lebensgemeinschaft steht;
2.3. Auseina [...] Versicherungsnehmer,
1.2. seinen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten,
1.3. deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2003.1)
Versicherungsnehmer leben), - oder jene, die
unter der Sachwalterschaft des Versicherungsnehmers oder seines in häuslicher Gemeinschaft mit
ihm lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten stehen.
1.4 [...] Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften auch dann, wenn die häusliche Gemeinschaft aufgehoben
ist, sofern die Interessenswahrnehmung im Zusammenhang mit der Lebensgemeinschaft steht;
2.3. Auseina [...] Versicherungsnehmer,
1.2. seinen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten,
1.3. deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder