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Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (Fe1114.18)
Pergolen, bauliche Einfriedungen (soweit diese nicht Grundstückseinfriedungen
gemäß Klausel Fe1120.14 sind) und Sichtschutzanlagen,
- Infrastruktur am Grundstück wie Terrassen, Gehwege und Pflasterungen
Werden [...]
FEUER - Haustechnik, Beleuchtung, Postkästen und Spielplatzeinrichtungen am
Versicherungsgrundstück - Fe1114.18
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, nach den Regeln der Technik errichtete und
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (St1114.18)
Pergolen, bauliche Einfriedungen (soweit diese nicht Grundstückseinfriedungen
gemäß Klausel Fe1120.14 sind) und Sichtschutzanlagen,
- Infrastruktur am Grundstück wie Terrassen, Gehwege und Pflasterungen.
Werden [...]
STURM - Haustechnik, Beleuchtung, Postkästen und Spielplatzeinrichtungen am
Grundstück - St1114.18
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, nach den Regeln der Technik errichtete und mit
dem Boden
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (Fe5114.16)
Pergolen,
bauliche Einfriedungen (soweit diese nicht Grundstückseinfriedungen gemäß Klausel
Fe1120.14 sind), Sichtschutzanlagen und Infrastruktur am Grundstück wie Terrassen,
Gehwege, Pflasterungen sowie elektrische [...]
FEUER - Haustechnik, Beleuchtung, Postkästen und Spielplatzeinrichtungen am
Grundstück - Fe5114.16
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, nach den Regeln der Technik errichtete und mit
dem Boden
AmLand - Haftpflicht Grunddeckung (AH831.1)
einem solchen Fall bestehen, wenn
die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten Unterlagen dem Grunde
und der Höhe nach möglich ist.
1.5. Die Zinsen werden [...] AH831.1
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR EHEMALIGE LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE
GRUNDDECKUNG
1. Auslandsdeckung für die Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union, Schweiz und [...] Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungs-
nehmers aus
- der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden, oder Räumlichkeiten;
- der Innehabung von Dienstwohnungen und Wohnhäusern samt
Bäume am Grundstück - Entsorgungskostenbeitrag (F135)
FEUER - Bäume am Grundstück - Entsorgungskostenbeitrag - F135
Werden Bäume bei oder infolge eines versicherten Schadenereignisses beschädigt oder zerstört,
ersetzt der Versicherer die dadurch anfallenden