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Produktinformationsblatt Maschinenbruch (PIBMB.2018)
Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Schadenherbeiführung entfällt der Versicherungsschutz.
PIBMB.2018Version:
Unternehmen: Oberösterreichische Versicherung AG
Firmensitz: Linz, FN: 36941a, LG [...] Versicherungsprodukten
Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Maschinenbruch PIBMB.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 1 von 2
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Wo bin ich versichert?
✔
[...] rechtzeitig zahlen.
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Produktinformationsblatt Maschinenbruch-Betriebsunterbrechung (PIBMBU.2018)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
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✔ ✘
✔
✘ Sprengungen am Versicherungsort
✔ ✘ Einbruchdiebstahl, Diebstahl
✘
✔
✔ Zerbersten infolge von Zentrifugalkraft
✔ Wassermangel in Dampfkesseln und Apparaten ✘
✔ Implosion oder sonstige Wirkungen von Unterdruck
✔ Überdruck mit Ausnahme von Explosion ✘
✔
✔ ✘
✔ von außen mechanisch einwirkende Ereignisse
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
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ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.
Betriebsunterbrechungs-Versicherung bei Maschinenbruchschäden
Versichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme
sind Betriebsunterbrechungen auf Grund von Sachschäden
an auf der Polizze angeführten Maschinen durch:
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder
Böswilligkeit
Schäden durch:
Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz sowie
Löschen und Niederreißen oder Ausräumen bei solchen
Ereignissen
Energie des elektrischen Stromes an elektrischen
Einrichtungen als Folge von Brand, Explosion und
Flugzeugabsturz die Energie des elektrischen Stromes an elektrischen
Einrichtungen
Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlages oder
atmosphärischer Entladung
Konstruktions-, Berechnungs-, Guss-, Material- und
Herstellungsfehler
Innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Kriegsereignisse
jeder Art, Gewalthandlungen von Staaten und politischer
oder terroristischer Organisationen, Verfügungen von
Hoher Hand
Erdbeben, Eruption, Ereignisse, die einer schädigenden
Wirkung von Kernenergie zuzuschreiben sind
Versagen von Mess-, Regel-, Steuer- oder
Sicherheitseinrichtungen
Erdsenkungen, Erdrutsch, Vermurung, Felssturz,
Hagelschlag, Hochwasser, Lawinen, Steinschlag,
Überschwemmungen, Überflutung
Sturm, Schneedruck, Frost und unmittelbare Wirkung von
Eisgang
Versichert gilt der Deckungsbeitrag, der ohne
Betriebsunterbrechung erwirtschaftet worden wäre.
Die Leistungen und die Versicherungssummen vereinbart die
Oberösterreichische Versicherung AG mit Ihnen im
Versicherungsvertrag.
Korrosion, Oxidation, Rost, Schlamm, Wasser- oder
Kesselstein und Ablagerungen aller Art
Bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine
anteilige Entschädigung.
Wird ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser vom
Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht.
Die Entschädigung erfolgt bis zu der vereinbarten
Höchstentschädigungssumme.
Bei vorsätzlicher Schadenherbeiführung entfällt der
Versicherungsschutz.
Die Oberösterreichische Versicherung AG ersetzt den
eingetretenen Unterbrechungsschaden, begrenzt mit der
vereinbarten Haftungszeit.
PIBMBU.2018Version:
Unternehmen: Oberösterreichische Versicherung AG
Firmensitz: Linz, FN: 36941a, LG Linz, Österreich
Produkt: ImGeschäft
Maschinenbruch-Betriebsunterbrechung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Maschinenbruch-Betriebsunterbrechung PIBMBU.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 1 von 2
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Wo bin ich versichert?
✔
Welche Verpflichtungen habe ich?
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Wann und wie zahle ich?
Wann beginnt und endet die Deckung?
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Wie kann ich den Vertrag kündigen?
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Beginn:
Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
Ende:
Jeder Schaden muss klein gehalten und der Oberösterreichischen Versicherung AG so schnell wie möglich gemeldet werden.
An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und
Originalbelege zu überlassen.
Es sind ordnungsgemäße Bücher und Aufzeichnungen zu führen. Elektronische Datenträger sind regelmäßig zu sichern.
Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus - wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder
monatlich.
Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online - wie vereinbart.
Vertragsdauer kürzer als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung.
Vertragsdauer länger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach Vertragsablauf jeweils um ein Jahr, außer Sie
oder die Oberösterreichische Versicherung AG kündigen den Vertrag fristgerecht.
Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.
Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort.
Die Oberösterreichische Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden - vor
Vertragsschluss und während der Laufzeit.
Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch
eingetretene Gefahrerhöhung ist der Oberösterreichischen Versicherung AG zu melden.
Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Maschinenbruch-Betriebsunterbrechung PIBMBU.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 2 von 2